Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1954 - V BLwA 4/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,5049
BGH, 20.10.1954 - V BLwA 4/54 (https://dejure.org/1954,5049)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1954 - V BLwA 4/54 (https://dejure.org/1954,5049)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1954 - V BLwA 4/54 (https://dejure.org/1954,5049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,5049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.04.1952 - IV ZB 9/52

    Vorlagepflicht nach § 28 FGG. Kindesannahmevertrag

    Auszug aus BGH, 20.10.1954 - V BLwA 4/54
    , IV ZB 9/52, BGHZ 5, 344 [346/348] = NJW 1952, 744 = MDR 1952, 418 = DNotZ 1952, 368; BGH IV. ZS.

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob die Abweichung von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts in zeitlicher Hinsicht irgendeiner Schranke unterliegt, ob insbesondere die Entscheidung, von der abgewichen sein soll, erst nach dem Zusammenbruch ergangen sein muß oder ob hierfür auch ältere, vor diesem Zeitpunkt ergangene Entscheidungen in Frage kommen, wie es für die Vorlagepflicht nach § 28 Abs. 2 FGG angenommen wird (vgl. hierzu die angeführte Entscheidung BGHZ 5, 344 [348]).

  • BGH, 12.11.1952 - IV ZB 93/52

    Vorlage an BGH

    Auszug aus BGH, 20.10.1954 - V BLwA 4/54
    , IV ZB 93/52, BGHZ 8, 23 [BGH 12.11.1952 - IV ZB 93/52] [25/28] = NJW 1953, 183 [BGH 12.11.1952 - IV ZB 93/52] = RechtdLandw 1953, 45, und die in diesen Entscheidungen angeführte Literatur; Keidel, FGG 6. Aufl. § 28 Anm. 3, d, ß; Schlegelberger, FGG 6. Aufl. § 28 Anm. 6).
  • BGH, 17.12.1952 - V BLw 10/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.10.1954 - V BLwA 4/54
    Bei der angezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahre 1935 handelt es sich nämlich um einen Beschluß des Erbhofgerichts Stuttgart, also eines nach § 40 Abs. 1 REG gebildeten Sondergerichts, das allerdings als solches dem Oberlandesgericht eingegliedert war (Beschluß des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1952, V BLw 10/52, RechtdLandw 1953, 83 [84]).
  • BGH, 03.05.1955 - V BLw 76/54

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 1954 (V BLwA 4/54, RechtdLandw 1955, 20) dargelegt, dass die Abweichung von einer Entscheidung des Reichs gerichts die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nicht zu begründen vermag, und dies daraus hergeleitet, dass das Reichsgericht in § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG nicht angeführt worden ist und die Rechtsbeschwerde vornehmlich der Wahrung der Rechtseinheit auf dem Gebiete des nach dem Zusammenbruch geschaffenen neuen Landwirtschaftsrechts dienen soll, also eine Rechtsmaterie zum Gegenstand hat, mit der das Reichsgericht sich jedenfalls insoweit nicht befassen konnte, als es sich um Rechtsnormen handelt, die erst nach seiner Schliessung erlassen worden sind (vgl. auch Pritsch. Das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, § 24 Anm. III c β 1; Wöhrmann-Herminghausen, Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, § 24 Anm. 12).

    In der bereits angeführten Entscheidung vom 20. Oktober 1954 (V BLwA 4/54) hat der erkennende Senat darauf hingewiesen, dass in Schrifttum und Rechtsprechung überwiegend eine Vorlagepflicht gemäss § 28 Abs. 2 FGG auch dann angenommen wird, wenn das Oberlandesgericht von einer Entscheidung des Reichsgerichts oder des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone abweichen will.

  • BGH, 22.09.1988 - BLw 7/88

    Anforderungen an eine Abweichungsrechtsbeschwerde - Abweichung von einer

    Das Reichsgericht zählt nicht zu den in § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG aufgeführten Gerichten (vgl. BGH Beschl. v. 20. Oktober 1954, V BLwA 4/54, LM LwVG § 24 Nr. 3).
  • BGH, 10.11.1959 - V BLw 8/59

    Rechtsmittel

    Ob das Oberlandesgericht von den in der Rechtsbeschwerdebegründung angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts abgewichen ist, mag dahingestellt bleiben, weil Entscheidungen des Reichsgerichts für eine Abweichung im Sinne des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG nicht in Betracht kommen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 20. Oktober 1954, V BLwA 4/54, RdL 1955, 20 und 3. Mai 1955, V BLw 76/54, BGHZ 17, 176, 177 = RdL 1955, 201).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht